Fachbereich Rechtspflege
InhaltDer Fachbereich stellt sich vor
Das Berufsbild
Der Rechtspfleger ist ein Beamter des gehobenen Justizdienstes. Er nimmt die im Rechtspflegergesetz verankerten Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr und ist bei der Sachentscheidung unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen.
Innerhalb der sächsischen Justiz können die Absolventen des Fachbereiches Rechtspflege an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei besonderer Eignung auch im Justizministerium, eingesetzt werden.
Zu den Aufgaben eines Rechtspflegers gehören beispielsweise die Erteilung von Erbscheinen, die Führung des Grundbuches sowie die Durchführung von Zwangsversteigerungen und Insolvenzverfahren, Betreuungs- und Vormundschaftssachen, die Kostenfestsetzung, die Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Aufnahme von Klagen und Rechtsmitteln in der Rechtsantragstelle der Gerichte.
Außerhalb der Justiz sind Berufseinstiegschancen bei Sparkassen, Banken, Rechtsanwälten und Notaren gegeben.
Das Studium
Die anspruchsvolle Rechtspflegerausbildung dauert drei Jahre. Es wechseln sich Fachstudienabschnitte am Fachbereich Rechtspflege mit der praktischen Ausbildung an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ab. In der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspfleger sind Ablauf und Ziel der Ausbildung grundsätzlich geregelt:
Es sollen Rechtspfleger herangebildet werden, die nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren allgemeinen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, selbstständig in den ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben mit sozialem und wirtschaftlichem Verständnis Lebenssachverhalte zu erfassen, zu klären und zu ordnen, Verfahren gesetzmäßig und mit praktischem Geschick zu betreiben, sachgerechte Entscheidungen zu treffen und sie verständlich zu begründen sowie Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in der Justizverwaltung wahrzunehmen.
In den Fachstudien am Fachbereich Rechtspflege werden die theoretischen Grundlagen in Vorlesungen, Seminaren und Übungen gelehrt, vertieft und mit praktischen Lösungsansätzen verbunden.
Schwerpunkte der Ausbildung im ersten Fachstudium sind das Zivilrecht mit Sachenrecht, Familienrecht, Vormundschaftsrecht, Erbrecht, Grundbuchrecht und Kostenrecht. Im zweiten Fachstudium kommen dann Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Registerrecht, Insolvenzrecht und Zwangsversteigerungsrecht dazu.
Der praxisbezogene Studiengang zeichnet sich dadurch aus, dass im Anschluss an die Fachstudien die berufspraktischen Studienzeiten in den entsprechenden Fachabteilungen der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften absolviert werden, um dort die Anwendung der erworbenen Kenntnisse im Berufsalltag eines Rechtspflegers zu üben und zu festigen.
Die Prüfungen
Jeder Ausbildungsabschnitt wird mit Klausuren abgeschlossen, deren Ergebnisse über den weiteren Verlauf der Ausbildung entscheiden. Das Studium endet mit einem schriftlichen und mündlichen Teil der Rechtspflegerprüfung. Die bundesweit geltende Befähigung zum Rechtspfleger erwerben die Studenten mit dem Bestehen dieser Prüfung.
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